Im Rahmen der AvmG Änderungen beachten Sie bitte folgende Änderungen
1. Zusammenlegung der Maßnahmeziele Nr. 1 und 2 für Maßnahmen nach § 45 SGB III
2. Bitte beachte Sie, dass ab dem 1. Januar 2021 neue B-DKS für Maßnahmen nach § 45 SGBIII gelten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Blogeintrag "AZAV Übersicht Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit".
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